Beratungen

Beratung bei den laufenden Geschäftsvorfällen

Umso ärgerlicher ist es, wenn wegen eines kleinen Fehlers auf einmal mehr Steuern gezahlt werden müssen. Gerade in der Umsatzsteuer ist zum Beispiel bei komplizierten Auslandssachverhalten das Risiko hoch, eine Rechnung mit unrichtigem Umsatzsteuerausweis zu schreiben. Auch kann hier die Missachtung bestimmter Nachweispflichten, z.B. bei Ausfuhrlieferungen, zum Problem werden. Um dieses zu vermeiden stehen wir unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite. Denn auch hier gilt unser Grundsatz:

Fragen Sie uns lieber 10-mal zu viel als einmal zu wenig!

Beratung zur Rechtsform Ihres Unternehmens

Egal ob bei Neugründungen oder bei bereits bestehenden Unternehmungen…. Das Kleid, also die Rechtsform des Unternehmens hat stets einen großen Einfluss darauf, wie die Besteuerung erfolgt. Die Frage, ob Ihr Unternehmen besser als Einzelunternehmen, zusammen mit anderen als Personengesellschaft, als Kapitalgesellschaft oder vielleicht sogar als ausländische Gesellschaft, dargestellt ist, hat somit immanente Bedeutung.

Natürlich spielen auch außersteuerliche Fragen – zu nennen wäre hier wohl in erster Linie die Haftung – bei der Wahl der Rechtsform eine Rolle. Trotzdem kann und sollte man sich, gerade auch bei veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen, die Frage stellen, ob die früher gewählte Rechtsform immer noch den eigenen Bedürfnissen entspricht.

Wir von der Steuerberatung Richter helfen Ihnen durch Vergleich der in Frage kommenden Möglichkeiten die für Sie optimale Rechtsform zu finden und gegebenenfalls die erforderlichen Umwandlungsmaßnahmen zu veranlassen.

Beratung zur Unternehmensnachfolge

Die Übergabe des eigenen Unternehmens an die nächste Generation ist stets auch mit der Übergabe von Verantwortung und Einfluss auf die Unternehmensführung verbunden. Regelmäßig stellt sich dann die Frage, ob der Betriebsübergeber seinen bisherigen Einfluss auf die Geschicke des Unternehmens weiterhin beibehalten möchte und gegebenenfalls wie die praktische Umsetzung der Unternehmensnachfolge geregelt werden soll. Bei der Ausarbeitung der in Frage kommenden Alternativen, der technischem Umsetzung sowie den steuerlichen Folgen stehen wir von der Steuerberatung Richter unseren Mandanten gerne mit unserer Erfahrung zur Verfügung.

Beratung zum Vererben und Schenken

Es gibt wohl niemanden, der gerne über den Tod nachdenkt. Wer sich jedoch im Leben Gedanken über eine möglichst niedrige Steuerbelastung macht, sollte sich auch die Frage gefallen lassen, ob er auch für den Todesfall Vorkehrungen getroffen hat, sein Vermögen steueroptimal auf seine Erben zu übergeben.

So lohnt es sich zum Beispiel darüber nachzudenken, Vermögen schon zu Lebzeiten auf die vorgesehenen Erben zu übertragen oder das vorhandene Vermögen umzustrukturieren.

Wir von der Steuerberatung Richter helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Vorstellungen auf ihre steuerlichen Konsequenzen zu durchleuchten und gegebenenfalls Alternativen aufzuzeigen.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Unseres Erachtens sollte grundsätzlich jeder Unternehmer über die wirtschaftliche Situation seines Unternehmens informiert sein. Aus diesem Grund stellt die Steuerberatung Richter seinen Mandanten nach Erstellung der Buchführung eine betriebswirtschaftliche Auswertung und eine Summen- und Saldenliste zur Verfügung, anhand derer sich der wirtschaftliche Erfolg der betrachteten Periode nachverfolgen lässt.

Aber auch für darüberhinausgehende Fragestellungen haben wir die passende Antwort parat:

Wollen Sie wissen, wie Ihr Unternehmen im Vergleich mit ähnlichen Mitbewerbern positioniert ist? Anhand von Branchenkennzahlen können wir Ihnen darlegen, wo Sie Vorteile gegenüber Ihren Mitbewerbern haben, und wo sie unter Umständen noch das Potential haben Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu steigern. Ob Kostenleistungsrechnung, Investitionsrechnung, Deckungsbeitragsanalyse oder anderweitige Kalkulationen… Die Steuerberatung Richter hat das Wissen und die Erfahrung Sie auch diesbezüglich unterstützen zu können.

Existenzgründungsberatung

Der Entschluss, sich selbstständig zu machen oder ein Unternehmen zu gründen stellt regelmäßig eine große Herausforderung dar. Zunächst stellen sich diverse wirtschaftlichen Fragen:

  • In welcher Rechtsform möchte ich mein Unternehmen führen?
  • Woher bekomme ich die nötigen finanziellen Mittel?
  • Wie bekomme ich mein Unternehmen am besten in Gang?

Daneben sieht man sich als Existenzgründer oftmals einer Flut von neuen Vorschriften gegenüber, die es zu beachten gilt. Auch und gerade in dieser Phase stehen ihnen die Erfahrung und die Kompetenz von der Steuerberatung Richter zur Verfügung. Sprechen sie uns an, damit wir gemeinsam erörtern können, welche Vorschriften für Sie gelten, und welche Besonderheiten sie zu beachten haben. Vom Entschluss zur Existenzgründung bis zu derer tatsächlichen Umsetzung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit sie sich auf das Wesentliche – nämlich den Aufbau Ihres Unternehmens – konzentrieren können.