Lohnbuchführung

Die Lohnbuchführung ist neben steuerlichen Vorschriften auch stark von arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften geprägt. Durch die enge Verzahnung zum Steuerrecht, und aufgrund der Tatsache dass wir als Steuerberater regelmäßig mit dieser Materie befasst sind, sind wir in der Lage, Sie auch in diesem Tätigkeitsfeld tatkräftig zu unterstützen.

Die Lohnabrechnung umfasst bei der Steuerberatung Richter zum Beispiel die folgenden Tätigkeiten:

Grundleistungen
  • Erstellen der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Führung der Lohnkonten
  • Erstellung und Übermittlung der Beitragsnachweise für Krankenkassen
  • Erstellung und Übermittlung der Lohnsteueranmeldung
  • Erstellung von Zahlungsträgern
  • Aufbereitung des Lohnjournals
  • Archivierung der Lohnunterlagen
  • Bereitstellung Lohnauswertung im Unternehmen-Online
  • Direktversand der Lohnauswertungen an Arbeitnehmer
Zusatzleistungen
  • Ersteinrichtung der Lohnbuchführung
  • Neuanlage von Personalstammdaten incl. An- und Abmeldung bei den Krankenkassen
  • Meldungen an die Berufsgenossenschaft, Zusatzversorgungskasse, Urlaubskasse, usw.
  • Anträge für Kurzarbeitergeld
  • Altersteilzeitberechnungen
  • Lohn- und Gehaltsbescheinigungen aller Art
  • Lohnvorwegberechnungen
  • Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechtliche Berechnung
  • Teilnahme an Lohnsteueraußenprüfungen
  • Teilnahme an Prüfungen durch den Sozialversicherungsträger und das Arbeitsamt
  • Erstellung von Personalstatistiken
  • Führung von Urlaubs- und Arbeitszeitkonten
  • Verdienstbescheinigungen
  • Erstellung Anträge Entgeltfortzahlung per Datenübermittlung
  • Bearbeitung von Pfändungen